Hier gibt es Informationen
für unsere Kampfrichterinnen
und Kampfrichter
und natürlich alle, die es werden wollen!
Hier gibt es Informationen für unsere Kampfrichterinnen und Kampfrichter
und natürlich alle,
die es werden wollen!
Voraussetzung für die Ausbildung:
Die Ausbildung zum Wettkampfrichter umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil:
Theoretischer Teil
Der theoretische Teil findet meist an einem Samstag statt, dauert ca. 6 Stunden und schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.
(Ausbildungsort im Bezirk Oberfranken)
Praktischer Teil
Am Tag der Theorie erhält man nach bestandener Prüfung eine sogenannte "grüne Karte", auf der der praktische Teil der Ausbildung dokumentiert wird.
Innerhalb von max. 12 Monaten müssen nun vier Wettkampfabschnitte an mindestens 2 verschiedenen Wettkampfveranstaltungen absolviert werden.
Im Anschluss wird die vollständig ausgefüllte grüne Karte an den Kampfrichterobmann gesendet. Dieser stellt dann die Kampfrichterlizenz (Kampfrichterheft) aus und sendet euch diese per Post zu.
Jetzt könnt ihr die SSGler als Kampfrichter auf Wettkämpfe begleiten. Hierzu erhaltet ihr jeweils vor einem Wettkampf eine Anfrage, ob ihr einen Einsatz als Kampfrichter machen könnt/wollt. Je mehr KR wir haben, desto breiter kann diese notwenige Aufgabe verteilt werden und jeder einzelne hat eine überschaubare Anzahl an Einsätzen!
Die Ausbildung zum Wettkampfrichter ist auch für ein Elternteil, das selbst kein Wettkampfschwimmer war/ist gut erlernbar!
Wenn ihr euch für die Ausbildung entscheidet, steht euch Sandra "Schubi" Rettlinger (sandra.rettlinger@ssgcoburg.de) nach Terminabsprache für einen Vorab-Crashkurs am Beckenrand gerne zur Verfügung!
Wenn ihr weitere Fragen zur Ausbildung oder zur Tätigkeit als Kampfrichter habt, könnt ihr euch gerne an Britta Heider wenden oder die Trainer ansprechen.
Nach Eingabe des Passworts findet ihr HIER die Präsentation der letzten WKR-Ausbildung in Oberfranken zum nachlesen.
Lehrgangsvideos der FINA für Wettkampfrichter:
Die Kampfrichterlizenz gilt nach bestandener Ausbildung 3 Jahre.
Dann ist die Teilnahme an deiner Fortbildung notwendig.
Diese findet wie auch die Ausbilung in der Regel mind. 1x jährlich innerhalb des Bezirks Oberfranken statt und dauert ca. 3 Stunden.
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